Das Land Schleswig-Holstein hat eine Verordnung beschlossen, nach der Fahrgäste seit dem 23.12.2024 im ÖPNV keine Waffen oder Messer gemäß § 1 Absatz 2 Waffengesetz mitführen dürfen. Die Verordnung wird auf Grundlage des verschärften Waffenrechts auf Bundesebene durchgesetzt. Seit dem 23.12.2024 gilt in Schleswig-Holstein somit ein dauerhaftes Waffen- und Messerverbot in Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen sowie im Fährverkehr. Das Verbot gilt selbstverständlich ab sofort in den Bussen der Aktiv Bus.

Die Details zur Verordnung finden Sie hier: