Änderungen beim Deutschlandticket und Schülermonatskarten FL zum 01.01.2025

Zum 01.01.2025 treten Fahrpreisänderungen beim Deutschlandticket und bei der Schülermonatskarte für die Tarifzone 2000 Flensburg in Kraft.

  • Der Preis des Deutschlandticket-Abos erhöht sich auf Beschluss des Bundes und der Länder auf 58,00 Euro pro Monat.
  • Ab 1.1.2025 beträgt der Preis der Schülermonatskarte für den Stadtverkehr Flensburg 40,00 Euro im Barverkauf und 35,21 Euro im Abo. Die Stadtwerke Flensburg hatten die Schülermonatskarten für die Tarifzone 2000 Flensburg bis zur Einführung des Bildungstickets (jetzt Deutschland-Schulticket), preislich unterstützt. Mit Einführung des Deutschland-Schultickets ändert sich der Preis der Schülermonatskarten. Hier finden Sie eine Preisübersicht für die wichtigsten Fahrkarten in Flensburg.
  • Für Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz in Flensburg empfehlen wir die Nutzung des Deutschland-Schultickets. Nähere Informationen finden Sie hier: Deutschland-Schulticket / Flensburg
  • Für Auszubildende empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber. Vielleicht bietet dieser das Jobticket an oder hat Interesse an dem Angebot für seine Beschäftigten. Nähere Informationen zum Jobticket gibt es hier: Jobticket | NAH.SH

Unsere Abonnent*innen des Deutschlandtickets und der Abo-Schülermonatskarte wurden über die Preiserhöhung schriftlich informiert.

Keine Mitnahme von Elektro-Tretrollern

Ab dem 1. März 2024 bis auf Weiteres werden Elektro-Tretroller auf den Linien der Aktiv Bus nicht mehr befördert.

Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen werden weiterhin gemäß unseren Beförderungsbedingungen mitgenommen.

Grund für das Verbot ist eine Einschätzung und Empfehlung unseres Branchenverbands VDV.  Wir sehen uns in der Verantwortung zu handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und Mitarbeitenden besteht.

In brandschutztechnischen Bewertungen wurde festgestellt, dass es für die in Elektro-Tretrollern verbauten Litihium-Ionen-Akkus bislang keine ausreichend spezifischen Normen und Sicherheitsstandards gibt. Dadurch besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, wie Vorfälle aus europäischen Großstädten zeigen.

Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten Elektro-Fahrräder, Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.

Hier finden Sie unsere Presseinformation.