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Preisanpassungen im Nahverkehr zum 1. April 2026

Zum 1. April 2026 werden die Fahrkartenpreise bei NAH.SH, dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein, angepasst. Die Preise für die Nutzung von Bussen und Bahnen des landesweit gültigen Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif) werden um durchschnittlich 4,66 Prozent angehoben. Die Preisanpassung wurde von Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern beschlossen. Sie ist erforderlich, um allgemeine Kostensteigerungen auszugleichen und das Angebot im Nahverkehr zu sichern.

Beim Deutschlandticket, dessen Preis im Januar angepasst wurde, gibt es keine Änderungen. Rund 70 Prozent der Fahrten im SH-Tarif werden mit einem Deutschlandticket, einem vergünstigen Deutschland-Jobticket oder dem Deutschland-Schulticket unternommen.

Im Stadtverkehr Flensburg erhöhen sich die Preise bei den meisten Fahrkartenarten um durchschnittlich 4,98 %. :

  • Einzelkarte Erwachsene: 3,20 Euro (vorher 3,10 Euro)
  • Einzelkarte Kind: 2,00 Euro (vorher 1,90 Euro)
  • FAIRTIQ-App: Erwachsene ab 2,90 Euro, Kinder ab 2,00 Euro (vorher ab 2,65 Euro bzw. ab 1,90 Euro)
  • Tageskarte: unverändert 7,40 Euro
  • Kleingruppenkarte: 15,70 Euro (vorher 15,20 Euro)
  • 4er-Streifenkarte (im Vorverkauf): 4 Fahrten 11,60 Euro (vorher 10,60 Euro)
  • Wochenkarte Erwachsene: 29,00 Euro (vorher 27,60 Euro)
  • Wochenkarte Schüler/Azubi: 17,80 Euro (vorher 17,00 Euro)
  • Monatskarte Erwachsene: 84,00 Euro (vorher 80,00 Euro) bzw. im Abo 70,00 Euro (vorher 66,67 Euro)
  • Monatskarte Schüler/Azubi: 43,70 Euro (vorher 41,60 Euro) bzw. im Abo 38,47 Euro (vorher 36,62 Euro)
  • S-Ticket Flensburg (Sozialticket): Eigenanteil unverändert 29,50 Euro bei einem Gesamtpreis von 63,00 Euro (vorher 58,00 Euro). Die Stadt Flensburg übernimmt den Restbetrag von 33,50 Euro (vorher 28,50 Euro).

Alle Informationen zum Nahverkehr in Schleswig-Holstein gibt es unter www.nah.sh. Die neuen Preise für alle Strecken in Schleswig-Holstein und Hamburg finden Sie in Kürze auch im NAH.SH-Routenplaner und in der NAH.SH-App für das Smartphone, wenn Sie ein Datum ab dem 1. April 2026 auswählen.

Unsere Presseinformation vom 06.02.2025 können Sie hier abrufen. Unsere Preistafel mit den wichtigsten Preisen finden Sie hier.

Schleswig-Holstein verbietet Waffen und Messer im ÖPNV

Das Land Schleswig-Holstein hat eine Verordnung beschlossen, nach der Fahrgäste seit dem 23.12.2024 im ÖPNV keine Waffen oder Messer gemäß § 1 Absatz 2 Waffengesetz mitführen dürfen. Die Verordnung wird auf Grundlage des verschärften Waffenrechts auf Bundesebene durchgesetzt. Seit dem 23.12.2024 gilt in Schleswig-Holstein somit ein dauerhaftes Waffen- und Messerverbot in Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen sowie im Fährverkehr. Das Verbot gilt selbstverständlich ab sofort in den Bussen der Aktiv Bus.

Die Details zur Verordnung finden Sie hier:

 

Keine Mitnahme von Elektro-Tretrollern

Ab dem 1. März 2024 bis auf Weiteres werden Elektro-Tretroller auf den Linien der Aktiv Bus nicht mehr befördert.

Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen werden weiterhin gemäß unseren Beförderungsbedingungen mitgenommen.

Grund für das Verbot ist eine Einschätzung und Empfehlung unseres Branchenverbands VDV.  Wir sehen uns in der Verantwortung zu handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und Mitarbeitenden besteht.

In brandschutztechnischen Bewertungen wurde festgestellt, dass es für die in Elektro-Tretrollern verbauten Litihium-Ionen-Akkus bislang keine ausreichend spezifischen Normen und Sicherheitsstandards gibt. Dadurch besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, wie Vorfälle aus europäischen Großstädten zeigen.

Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten Elektro-Fahrräder, Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.

Hier finden Sie unsere Presseinformation.