Preisanpassungen im Nahverkehr zum 1. April 2025

Zum 1. April 2025 werden die Fahrkartenpreise bei NAH.SH, dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein, landesweit um durchschnittlich 4,97 % angehoben. Das haben Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger beschlossen. Die Preisanpassung ist erforderlich, um die anhaltenden Kostensteigerungen auszugleichen und damit das Leistungsangebot zu sichern. Das Deutschlandticket, dessen Preis zu Jahresbeginn angepasst wurde, ist nicht betroffen. Rund 70 Prozent der Fahrten im SH-Tarif werden mit einem Deutschlandticket, einem vergünstigen Deutschland-Jobticket oder dem neuen Deutschland-Schulticket unternommen.

Auch im Stadtverkehr Flensburg wurden die Preise bei den meisten Fahrkartenarten um durchschnittlich 4,94 % erhöht:

  • Einzelkarte Erwachsene: 3,10 Euro (vorher 3,00 Euro)
  • Einzelkarte Kind: 1,90 Euro (vorher 1,80 Euro)
  • FAIRTIQ-App: Erwachsene ab 2,65 Euro, Kinder ab 1,90 Euro (vorher ab 2,55 Euro bzw. ab 1,80 Euro)
  • Tageskarte: 7,40 Euro (vorher 7,20 Euro)
  • Kleingruppenkarte: 15,20 Euro (vorher 14,70 Euro)
  • 4er-Streifenkarte (im Vorverkauf): 4 Fahrten 10,60 Euro (vorher 10,20 Euro)
  • Wochenkarte Erwachsene: 27,60 Euro (vorher 26,60 Euro)
  • Wochenkarte Schüler/Azubi: 17,00 Euro (vorher 16,30 Euro)
  • Monatskarte Erwachsene: 80,00 Euro (vorher 77,00 Euro) bzw. im Abo 66,67 Euro (vorher 64,17 Euro)
  • Monatskarte Schüler/Azubi: 41,60 Euro (vorher 40.00 Euro) bzw. im Abo 36,62 Euro (vorher 35,21 Euro)
  • S-Ticket Flensburg (Sozialticket): Eigenanteil 29,50 Euro (vorher 25,00 Euro) bei einem Gesamtpreis von 58,00 Euro (vorher 49,00 Euro). Die Stadt Flensburg übernimmt den Restbetrag von 28,50 Euro (vorher 24,00 Euro).

Alle Informationen zum Nahverkehr in Schleswig-Holstein gibt es unter www.nah.sh. Die neuen Preise für alle Strecken in Schleswig-Holstein und Hamburg finden Sie in Kürze auch im NAH.SH-Routenplaner und in der NAH.SH-App für das Smartphone, wenn Sie ein Datum ab dem 1. April 2025 auswählen..

Unsere Presseinformation vom 18.02.2025 können Sie hier abrufen. Unsere Preistafel mit den wichtigsten Preisen finden Sie hier.

Schleswig-Holstein verbietet Waffen und Messer im ÖPNV

Das Land Schleswig-Holstein hat eine Verordnung beschlossen, nach der Fahrgäste seit dem 23.12.2024 im ÖPNV keine Waffen oder Messer gemäß § 1 Absatz 2 Waffengesetz mitführen dürfen. Die Verordnung wird auf Grundlage des verschärften Waffenrechts auf Bundesebene durchgesetzt. Seit dem 23.12.2024 gilt in Schleswig-Holstein somit ein dauerhaftes Waffen- und Messerverbot in Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen sowie im Fährverkehr. Das Verbot gilt selbstverständlich ab sofort in den Bussen der Aktiv Bus.

Die Details zur Verordnung finden Sie hier:

 

Keine Mitnahme von Elektro-Tretrollern

Ab dem 1. März 2024 bis auf Weiteres werden Elektro-Tretroller auf den Linien der Aktiv Bus nicht mehr befördert.

Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen werden weiterhin gemäß unseren Beförderungsbedingungen mitgenommen.

Grund für das Verbot ist eine Einschätzung und Empfehlung unseres Branchenverbands VDV.  Wir sehen uns in der Verantwortung zu handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und Mitarbeitenden besteht.

In brandschutztechnischen Bewertungen wurde festgestellt, dass es für die in Elektro-Tretrollern verbauten Litihium-Ionen-Akkus bislang keine ausreichend spezifischen Normen und Sicherheitsstandards gibt. Dadurch besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, wie Vorfälle aus europäischen Großstädten zeigen.

Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten Elektro-Fahrräder, Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.

Hier finden Sie unsere Presseinformation.