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Der Nachtausstieg im Nachtbus

Ab sofort können Fahrgäste unserer Nachtbuslinien N1 bis N4 auf Wunsch zwischen zwei regulären Haltestellen aussteigen – und damit näher an ihrem eigentlichen Ziel.

So funktioniert der Nachtausstieg:
  • Der Fahrgast meldet auf Höhe der vorherigen Haltestelle den gewünschten Ausstieg vorne beim Fahrpersonal an.
  • Das Fahrpersonal entscheidet, ob ein Halt an geeigneter Stelle möglich ist – betriebliche und verkehrliche Vorgaben haben Vorrang.
  • Der Ausstieg erfolgt ausschließlich an der Einstiegstür.
Wichtig zu wissen:  
  • Der Nachtausstieg ist ein kostenfreies Zusatzangebot.
  • Er gilt ausschließlich für den Ausstieg, nicht für den Einstieg.
  • Durch den Ausstieg vorne ist die Nutzung der Rollstuhlrampe zwischen den Haltestellen nicht möglich. Die Barrierefreiheit ist eingeschränkt.
  • Wunschhalte sind nur möglich, wenn es die Rahmenbedingungen zulassen und ein sicherer Ausstieg möglich ist. Das Fahrpersonal hat das letzte Wort.
  • Zwischen zwei Haltestellen ist der Nachtausstieg nur einmal möglich.
  • Die Fahrpläne zu unseren Nachtbussen N1 bis N4 finden Sie unter Nachtbusse | Aktiv Bus Flensburg

Das Projekt wird während der sechmonatigen Testphase durch Rückmeldungen des Fahrpersonals ausgewertet. Im Anschluss wird geprüft, ob und wie das Angebot dauerhaft weitergeführt werden kann.

Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt mit der Stadt Flensburg. Sie haben Anmerkungen, Hinweise oder sonstiges Feedback zum neuen Angebot „Nachtausstieg“? Schreiben Sie gerne eine E-Mail an verkehrsplanung@flensburg.de.

 

 

Visualisierung des Nachtausstieg-Ablaufs

Routenplaner NAH.SH

Routenplaner NAH.SH – die Fahrplanauskunft für ganz SH

Adresse

Aktiv Bus Flensburg GmbH (Verwaltung)
Apenrader Str. 22 , D- 24939 Flensburg

Mobilitätszentrale

Aktiv Bus Flensburg GmbH
Holmpassage am ZOB, Holm 39
24937 Flensburg
0461- 487 5000
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 09:00 - 18:00
Samstag: 10:00 - 13:00

Fundsachen

Fundsachen werden in der Mobizentrale aufbewahrt, Wertgegenstände im Fundbüro abgegeben, wenn wir den/die Besitzer*in nicht ermitteln können.

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