Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr

Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.

  • Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.
  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen Sie nicht diskriminiert werden. Dies bedeutet, dass Sie den gleichen Anspruch auf Beförderung haben, soweit ihr nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.
  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihres Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde.
  • Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.
  • Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung. Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden Ihnen diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.
  • Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich erneut an den Beförderer wenden, oder

Den vollständigen Text der Europäischen Verordnung (EU) Nr. 181/2011 können Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32011R0181&from=DE oder in der Mobilitätszentrale einsehen.

Beschwerden und Anregungen an Aktiv Bus Flensburg GmbH

Aktiv Bus Flensburg GmbH ist in Bezug auf die Stadtbuslinien 1 – 14 der „Beförderer“ im Sinne der oben genannten Verordnung.

Auch wenn wir bemüht sind, Sie stets zuverlässig, sicher und diskriminierungsfrei zu befördern: Die Erfahrung zeigt, dass es hin und wieder trotzdem Dinge gibt, die mal nicht ganz optimal klappen. Damit wir aus Fehlern lernen können, freuen wir uns immer über entsprechende, konkrete Hinweise. Am einfachsten können Sie uns eventuelle Beschwerden per E-Mail unter service@aktiv-bus.de .  Aber auch postalisch nehmen wir Ihre Hinweise selbstverständlich jederzeit entgegen. Zusätzlich steht Ihnen die Mobilitätszentrale als Anlaufstelle zur Verfügung.

In der Regel versuchen wir, Ihr Anliegen innerhalb von 10 Tagen zu beantworten oder Ihnen zumindest eine Zwischennachricht zu schicken.

Falls Sie Einwände gegen unsere Antwort haben, können Sie sich kostenfrei an die o.g. Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr e.V. (söp) wenden. Seit 2013 kooperiert Aktiv Bus mit dieser neutralen Schlichtungsstelle. Wichtige Voraussetzung ist allerdings immer, dass eine Beschwerde zunächst an das Unternehmen Aktiv Bus gerichtet wurde. Erst im Falle einer unbefriedigenden Antwort steht die Schlichtungsstelle zur Verfügung. Als Alternative zur söp steht Ihnen gem. Artikel 28 der Europäischen Verordnung (EU) Nr. 181/2011 auch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Nationale Durchsetzungsstelle bezüglich der oben genannten Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr zur Verfügung.

Adresse

Aktiv Bus Flensburg GmbH (Verwaltung)
Apenrader Str. 22 , D- 24939 Flensburg

Mobilitätszentrale

Aktiv Bus Flensburg GmbH
Holmpassage am ZOB, Holm 39
24937 Flensburg
0461- 505 9107
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 09:00 - 18:00
Samstag: 10:00 - 13:00

Fundsachen

Fundsachen werden in der Mobizentrale aufbewahrt, Wertgegenstände im Fundbüro abgegeben, wenn wir den/die Besitzer*in nicht ermitteln können.

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